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Papst Alexander IV. erteilt dem Abte von Cistercium und denen aller übriger Klöster Cistercienserordens die Befugnis alle die, über welche Suspension, Interdikt oder Excommunication ausgesprochen ist, davon zu befreien, wenn dieselben ihrem Orden beitreten wollen. Kanzleivermerke.
Besitzungen werden nicht einzeln aufgeführt.
Schreibervermerk. Empfängervermerk.