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Der erwählte römische König Karl etc. bevollmächtigt seinen Landschreiber und Landhofmeister der innern und vorderen oberösterreichischen Lande Michel Frhr. zu Wolckenstain, allen Landrichtern und Richtern in den Grafschaften und Herrschaften Gercz, Vsterreich, Carst und Pustertal, welche über das Blut und andere schädliche Sachen zu richten