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Sigmund, römischer Kaiser, erteilt dem Hanns Vogt von Wendelstein, welcher während der Abwesenheit des Kaisers in welschen Landen das Vierteil des Gerichts zu Wendelstein, welches ein Reichslehen ist, an Hanns Haug, Bürger zu Nuremberg, um 60 fl. auf 10 Jahre versetzt hatte, wozu er durch