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Schreiben des Kaisers Maximlian I. Beverendisimo in Christo patri domino R. 11 Sancti vitalis presbytero cardinali Gurcensiamico nostro charisimo worin er demselben den Georg von Leinberg für ein beim Papst zu Besorgnis Augdergensis [?] empfiehlt.
Kaiser Maximilian I. teilt dem Grafen Wolfgang von Oettingen mit, dass sich die Beziehungen zwischen ihm und den Schweizern zerschlagen haben und dass diese verschiedene Teile des Reiches bedrohen, und erteilt ihm dem Befehl, sofort eilends mit seinem Viertel am Kochen nach Hufingen ins Feld
Bürgermeister und Rat von Meran vidimieren auf Anfordern der Räte des röm. Kaisers Maximilian, des Grafen Anden von Sunneburg und Veit von Wolkenstein und Ackry die Urkunde in der Erzherzog Sigmund von Österreich am 23. November 1487 eine Landesregierung einsetzt. Enthält Urkunde 1487 November 23
Datierung: "Beschehen zu Linz an Phintstag nach sand Appolonien tag. Anno dan. etc. nonagesimo."
König Maximilian präsentiert dem Bischof Ulrich von Trient für die zu seinem Patronat gehörige und durch den Tod des bisherigen Inhabers, Benedikt Füger, Dekan zu Brixen, erledigte Pfarrstelle zu Eppan den Christof von Wolckenstein. Datierung: "Datum in castris nostris prope Kement vicesima quinta die mensis
Maximilian römischer König schreibt dem römischen Bischof Marcus, Cardinal zu Pranelte Patriarch zu Aquilea genannt dass er auf die durch den Tod des Doktor Benedikt Fueger erledigte Pfarrei des St. Paul in Eppianeum Tridenter Diözese den Kanoniker Christoph von Wolkenstein vorgeschlagen habe, und er Marcus
Bitte des Papstes Innozenz VIII. an den Bischof von Brixen, worin er hinsichtlich des Christoph von Wolkenstein, welcher vom Kaiser Maximilian, als Grafen von Tirol, ohne das kanonische Alter zu besitzen, auf die Pfarrei Eppan berufen wurde, weitere Verfügungen trifft.
Maximilian, Römischer König, bestätigt den Gerichtsleuten zu Flas ihre Freiheiten, Rechte und Gnaden anlässlich ihrer Beteiligung an einer Zahlung von 50.000 Gulden, welche die Landschaft der Grafschaft Tirol ihm zugesagt hat und welche die Gemeinde Flas noch Privilegien zu leisten nicht glaubt schuldig zu sein
König Maximilian erklärt, dass Jörg, Jacob und Carl Trappe, obwohl sie sich mit ihm selbst über Schloss und Herrschaft Yfan verglichen haben, vollständige Freiheit haben sollen, ihre weiteren Ansprüche an Ruprecht Stainer wegen Silbergeschier, Kleinodien und fahrender Habe, welche diesem anvertraut aber von ihm veräußert