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Datierung: "Freitag nach St. Elisabeth 1499."
Bernth Gericke, geschworene Richter, des Junker Bernd, Herrn zu Lippe beurkundet, dass nur ihm im Gericht Hermann Stuffenborde mit seinem Anwalt erschienen ist und freiwillig Urfehde geschworen hat in der Stadt Horne nicht mehr zurückzukehren und ihre Bürger nicht eigenmächtig zu beschädigen, sondern im Falle
Certificat Kaiser Maximilians I. für Peter und Michael den Goetzen, Gebrüder, über die Aufnahme derselben zu seinen Dienern und Hofgesind und unter Verleihung der hiermit verbundenen Rechte und Privilegien.
Antwortschreiben des Herzogs Heinrich von Braunschweig an den Kaiser Karl V. auf das von Lorenz Altensteig überreichte Schreiben und die durch diesen vorgetragenen Artikel, die Religionsänderung betreffend.