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Merten und Barbel von Crutzenach, Eheleute, beurkunden, dass sie den in Erbpacht gehabten Hof zu Dreckwiller [Wüstung bei Bad Kreuznach] an den Prior und Konvent des Klosters Swabenheym, Augustiner-Orden, zurückgeben, nachdem der genannte Prior und Konvent versichert haben, ihnen gegen diesen Verzicht ein jährliches Leibgeding
Wilhelm Zcolner zu Steff [Marktsteft] bekennt, dass er der Jüdin Spruchen, Witwe des Juden Lipp zu Mainbernheim, 12 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung schuldet, die bis St. Martinstag ohne Zinsen bestehen sollen, darüber hinaus aber wöchentlich für jeden Gulden mit zwei alten Pfennigen verzinst werden müssen
Entwurf, Gabriel Senitz, Castner zu Kitzingen, Jorg Messner, Untervogt, und Jobst Offenhauser und Thoma Impercher, Bürger daselbst, beurkunden, dass zwischen Hans Rub und Anna Titelpacher zu Kitzingen am Tage Simonis und Judae 1485 im Ehevertrag mit Zustimmung der beiderseitigen nächsten Verwandten errichtet worden sei. Datierung
Wentzel Fengkel zu Ubirken erkennt dem Dompropst zu Naumburg Hugo Fenster gegenüber an, dass er dem Hans Behmitz, Bürger zu Jena, die von diesen berührten sechs alten Schillinge von der Vormundschaft über Anna Wernstorf, der natürlichen Mutter des H. Behmitz, laut Contrakt auf Peter und
Hans Rasch von Tumpach an Peter Harstorfer, Bürger zu Nürnberg, dessen Mitwirkung bei einem nicht näher ersichtlichen Handel mit Stromer betreffend.
Hanns und Ulrich von Hurnhaim Gebrüder setzen, um das unnötige Verwerfen der Urteilssprüche zu verhüten, eine gewisse Ordnung fest, nach welcher die Appellationen zu geschehen haben und zwar soll die Appellation sogleich oder innerhalb zehn Tagen erfolgen. Siegler: Hanns von Hurnhaim, Ulrich von Hurnhaim. Datierung
Die Richter und Scheppen der Stadt Dossenow beurkunden, dass Niclass Zitte Bürger zu Trokaw, amtlich dem Kylyannen Awher von (Aw)spurg behufs des Einkassierens seiner Guthaben in Breslaw Nürnberg, Leipzig und Frankfurt unbeschränkte Vollmacht erteilt habe. Siegler: Gericht zu Dossenow. Datierung: "an der mitwoch off dy
Datierung: "Datum in die Felicitatem anno 1490."
Grafen Wolfgang und Joachim zu Öttingen an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen wegen der Armen Leute zu Utzmemmingen. Datierung: "Datum uff Donrstag nach ydalricj anno 1490."