MENÜ
Vor Michahel Stolltz, Stadt- und Landrichter des Pflegers Kristoff Pyentzenawer zu Ratenberg, erscheinen Ulrich Wisstner, Michel Peckawer von Ratenberg und Hanns im Veld vor Ratveld, Gerichtsmann zu Ratenberg, als Vertreter (procuratores) der Lehensassen allda und zu Ratveld und ersuchen um Vernehmung und Beeidigung der Zeugen
Hans von Tronhouen und seine Ehefrau Magdalena beurkunden, dass sie an Philipp von Seckendorf zu Oberntzen ihre Behausung und Hofreit zu Vorchheim um 200 Gulden baar [?] und unter mehreren besonderen Bedingungen, die der Kaufbrief enthält, verkauft und den Mertein Truchsees, Schultheiß zu Vorchheim als
Hans von Fronhausen und seine eheliche Wirtin bekennen, dass sie ihre Behausung zu Forchheim an Philipp von Seckendorff zu Obernzenn um 200 fl. rh. unter aufgeführten Bedingungen verkauft haben
Asm Parlunger an der Trattn gesessen, Bürger zu Brixen, verkauft 6 Pfund Berner guter gewöhnlicher Meraner Münze aus seinen Baurechten des Hauses, Hofstatt und Krautgartens an der Trattn, wovon die Chorherrn zu Unserer lieben Frau in Brixen Grundherrn sind, an Caspar Hayder, Chorherr zu Unserer
Hanns Stayrmacher von Obenkewtfi beurkundet, dass er als Richter zu Vils im Auftrag der Junker Rudolph und Peter von Hochnegk, auf Anklage des Stadtamans zu Vils gegen Peter Hutzlenprandt diesen wegen verschiedenen Diebstähle nach durchgeführtem Gerichtsverfahren zum Tod des Galgens verurteilt habe. Siegler: Hans Stayrmacher
Datierung: "opten viertiansten Dach van Septemry.".
Jörg Newimair zu Ober Olanng verkauft den vierten Teil Zehnt aus dem ganzen zehnten von dem Gute zu dem Viertaler, gelgenen in Prags, welchen Zehnten im Lehen des Ritters Walthasar von Weißpreach ist, an Heinrich den Alten, Nydermair von Ernburg, gesessen zu Kyens um 7
Bürgermeister und Rat zu Cadolzburg beurkunden dem Fritz Eylfolck zu Kreppelndorf auf sein besonderes Verlangen, dass er nach Ergebnis der von Hans Beck, Gutsherrn des Rats zu Cadolzburg, vernommen eidlichen Aussage des Bürgermeisters Hans List und der Geschworenen des Rats zu Langenzenn, ab gänzlich nicht