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Gerichtsbrief der Schöffer von Lobosch Jan Verberet und Roelant Monalen über den Landverkauf von Jacop van Steenwinkel an Laubberens Sterth und seiner Ehefrau Anna Mannaerts. Siegler: die oben genannten Schöffen. Datierung: "Den achten Dach July"
Datierung: "Datum Dornstag Andree Anno c. XXIIII."
Clemens VII. überträgt dem Rektor Achiles de Volta die Stadtpfarrkirche der Abtei Sankt Peter in Civitaluparella, unter der Bedingung, dass Johannes Franciscus Carafa seine Ansprüche zurücknimmt und dies durch den Bischof von Caserta ausgeführt wird.
Die ersten Zeilen sind mit verlängerten Buchstaben. Darüber die Worte
Zeugnis Heinrichs des Jüngeren, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, und anderer edler Herren für Christoph Graf von Oldenburg und Delmenhorst über "die edlen Stämme der vier Ahnen von des Vaters wegen".
Elisabeth von Minnigerode, Priorin des geistlichen Stiftes St. Johannes zu Katlenburg, verleiht an die Braunschweiger Bürger Gerlein Kale(m) und Tile van den Broke zu einem Gesamtlehen das Gericht über das ganze Dorf zu Ruden, zwei Höfe mit 7 Hufen Landes, 3 Kolhöfe und die dortige
Die Irrungen wegen etlicher Wege, Zäune, Weidung etc. zur Reinswald (Gericht Sarnthein) zwischen Jörg Mayr (Reinswald), Caspar Obkircher und Widmayr, Herrn Achatius (Pfarrer, Reinswald), Baumann (Obergrüb), Anna Hofmann, Reinhardt Mesner, Ludwig Guggkh einerseits und Peter Diller andererseits werden auf schiedsgerichtlichem Wege entschieden. Als Richter zu
Theoderich, Bischof von Neustadt, beurkundet, dass er auf Vorschlag des Rates von Neustadt das beneficium auf dem Marienaltar in der Hauptkirche, gestiftet von Jude, dem Johann Eissner verliehen habe. Datierung: "Dat. in Novacivitite die Martii decima octava aprilis a. etc. vicesimo quinto".
Synerth von Cramme, Dekan zu St. Andreas und Domherr zu Hildesheim, überlässt gegen 150 Rheinische Gulden seinen Hof im Papenstige Frau Luiken Rys und ihren Kinder unter Vorbehalt des Rechtes auf Wiederkauf. Es siegeln der Aussteller und das Kapitel der Kirche zu Hildesheim. Datierung: "Na
Kaufbrief von Hans Glos zu Suld und seiner Ehefrau Else Aeblin für Jörg Bulzenriner zu Feldkirch über 1 Pfund Pfennig jährlichen Zinses. Hans Glos zu Suld und seine Ehefrau Else Aeblin beurkunden, dass sie mit Bewilligung von Hans Rüsch zu Suld an Jörg Bulzenriner zu