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Der Verwalter der kressischen Lehengüter bittet den Wolfsteinischen Pfleger und Lehenprobst Georg Vischer zu Pyrbaum um Aufschub des nötigen Lehensempfangs wegen des Todes von Hans Endres von Wolfstein und der Abwesenheit von Hieronymus Kress.- Entwurf.
Darin verschafft er, dass man die schuldigen 130 Gulden von seinem Stiefvater Hans Kress einfordern soll, um davon Ewig-Geld zu kaufen, welches seine Mutter erhalten soll. Mit Inventar.
Entwurf. Konsens des Leonhard von Stauf und der Familie Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden für sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.11 und FM-KRE-1 25.B.12.
Entwurf. Konsens der Vormünder von Hieronymus Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden auf sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.10 und FM-KRE-1 25.B.12.
Siegler: Abt zu St. Egidien.