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Differenzen um das Heiratsgut für Helene geb. Gräfin zu Wolkenstein?
Situations-Riß eines Grundstücks zwischen Gereit-Gut, Veseir- und Dursingbach, auf welchem Engelhard [-Dietrich] Freiherr zu Wolkenstein-Trostburg einen zwischen ihm und dem Badriner/Gadriner strittigen Baum fällen ließ (gen.: Örtlichkeit Tacusens).
Mit Beglaubigung durch den kaiserlichen Notar Mag. Johann Baptist Mesch, hochstift-brixenschen Kanzlei-verwandten, von 11. August 1640.
Vorübergehende Betrauung der Kunigunde von Gendorff mit der Pflegschaft über die Herrschaft Greiffenberg durch Veit Freiherr zu Wolkenstein.