MENÜ
Aussage, dass die Gemeinde in Wassermungenau die Schulden des Sechstenhofs in Hergersbach bei ihr anhand der alten Waben- und Weinregister und durch lebendige Kundschaft beweisen könne. Mit einem Auszug aus dem Register.
Auszug.
Abschrift des Vertrags vom 29. Mai 1587.
a, b (eins davon Abschrift)
a, b