Unter „Teil von Archivale" verstehen wir ein Dokument, das Teil einer geschlossenen, selbständig zitierbaren Archivgut-Einheit ist, beispielweise ein einzelner Vorgang aus einer als „Archivale“ verzeichneten Akte, ein Kapitel aus einer als „Archivale“ verzeichneten Handschrift oder ein Blatt / ein Brief / eine Zeichnung / ein Inventar (usw.) aus einem als „Archivale“ verzeichneten Konvolut. Wenn ein einzelner Brief eigenständig d. h. keiner Aggregation zugehörig ist, verzeichnen wir ihn als „Archivale“, doch wenn er einem Korrespondenz-Konvolut zugehörig ist, verzeichnen wir das Konvolut als Archivale, den Brief jedoch als einen „Teil“ des Archivale.