MENÜ
Lehnbrief. Der Aussteller belehnt Thomas Ulner von Dieburg (Thoman Vlnern von Diepurg) mit den Gütern in Ostheim (Ostheym) und den Gerichten der Umgebung als erbliches Mannlehen von der Dompropstei zu Mainz, die zuvor seine Vorfahren zu Lehen gehabt hatten mit den Nutzungen, die vorher Hermann...