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Abschrift späteren Datums. Karl V., römischer Kaiser, erteilt den Buchdruckern Hieronymus Frobenius und Nicolaus Episcopius ein Privilegium zum Druck der Kommentarien des Viglius Zuichemus (Aytta, Wigle van) Phrysius zu den kaiserlichen Restitutionen mit dem Verbote dieses Werk innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht nachzudrucken