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Theoderich, Bischof von Meißen, genehmigt die Ablasserteilung des Bischofs Rudolph von Breslau für die Kirche zu Camenz und fügt für die bußfertigen Sünder beiderlei Geschlechts, welche die in dem Ablassbrief des Bischofs Rudolph vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, noch weitere 40 Tage Ablass hinzu. Siegler: Theoderich, Bischof