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Abschrift nach einem Original im Historischen Archiv der Stadt Köln. Rechtsspruch König Friedrichs I., dass kein Bischof seine Tafelgüter alienieren oder zu Lehen geben könne und dass daher die Alienationen und Belehnungen des Erzbischofs Friedrich I. von Köln ungültig sind. Aus Reg. Imp. IV, 2
Abschrift, nach Original im Staatsarchiv Stuttgart. Aus Reg. Imp. IV, 2 Nr. 188: "1153 Juli 12 Erstein: Friedrich bestätigt, daß die Äbtissin Bertha von Erstein durch ihn und den Klostervogt Graf Hugo von Dagsburg den Hof Besigheim (Basincheim), den Kaiserin Agnes einst dem Kloster übergab
König Friedrich I. entzieht Heinrich dem Löwen das Herzogtum Westfalen und teilt es in zwei Teile und verleiht diese an Graf Bernhart von Anhalt und an Erzbischof Philipp von Köln. Datierung: "Geilenhauß in solemni Curia Idus Aprilis".
Bestätigungsurkunde des Kaisers Karl IV. für die Stadt Bamberg über das Privilegium der Kaufleute, ihre Güter zollfrei in alle Reichsstädte führen zu dürfen. Carl römischer Kaiser beurkundet, dass er der Stadt Bamberg das ihr von Kaiser Friedrich verliehene Privilieg für ihre Kaufleute ihre Güter zollfrei