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Abschrift nach einem Original im Historischen Archiv der Stadt Köln. Rechtsspruch König Friedrichs I., dass kein Bischof seine Tafelgüter alienieren oder zu Lehen geben könne und dass daher die Alienationen und Belehnungen des Erzbischofs Friedrich I. von Köln ungültig sind. Aus Reg. Imp. IV, 2