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Erzbischof Friedrich von Salzburg schickt an den Bischof Nycolaus von Regensburg ein Schreiben des päpstlichen Capellans Gabriel vom 10. Mai 1320 und droht mit Suspension und Interdict sofern er nicht innerhalb 15 Tagen die gegen ihn ausgesprochene Strafe entrichtet. Abschrift auf Pergament vidimiert und besiegelt