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Bestätigung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688) für das Privileg zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg. Vgl. SB-PHA 17.01
Bestätigung des polnischen Königs Ladislaus IV. über die beiden vorigen, inserierten Urkunden Kurfürst Georg Wilhelms von 1640 August 20 und Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1641 November 19. Vgl. SB-PHA 17.01 und SB-PHA 17.02.
Kurfürst Friedrich Wilhelm erteilt Michael Wilde und seiner Frau lebenslanges Wohnrecht im Anwesen neben dem kurfürstlichen Ballhaus in Königsberg.
Bestätigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg des Privilegs von 19. November 1641 für Michael Wilde und Ausdehnung auf seine Witwe Catharina Riebe bzw. deren Provisor
Verkauf der Hofapotheke durch Catharina Riebe an den jetzigen Reise-Apotheker Martin Donecke und Bestätigung Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg über die Hausschenkung an Michael Wilde bzw. seine Witwe Catharina Rubin.
Notarielle Bestätigungen der Urkunden Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 24. Oktober 1663 und 9. April 1669 für die Witwe Catharina Rübin bezüglich der nach dem Tod ihres Ehemanns Michael Wilde noch nicht wieder besetzte Apotheke und deren Eingabe wegen eines Torwegs.
Abschrift des 19. Jahrhundert, beglaubigt durch Geheimen Archivar Faber.