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Hans Vintler, Hofrichter des Bischofs Georg von Brixen, verhört die Vorladung Oswalds d.J. von Wolkenstein vor die Feme bzw. den Freistuhl zu Velbert durch Johann von Velbert, Freigrafen zu Ludenscheid, auf Besitzstandsklage des Hans Ankenrutin gen. Günther in Brixen. Handschrift, 1 Blatt.
Der erwählte und bestätigte Bischof Georg zu Brixen weist den Hof- und Stadtrichter daselbst an, nach einem im bischöflichen Kammergericht beschlossenen Geding zu verfahren, mittels dessen ein früheres Hofgerichtsurteil bestätigt wird.
Bischof Georg zu Brixen und der Hauptmann an der Etsch Ulrich von Metsch gebieten Oswald d.Ä. und Oswald d.J. von Wolkenstein sowie Hans von Villanders Frieden in ihren Auseinandersetzungen und sich vor Gericht zu einigen.