Anweisung Bischof Georgs zu Brixen an den Hof- und Stadtrichter daselbst, 1472
Signatur
FM-WLK 020.09
Datierung
1472
Umfang
1 Blatt
Beschreibung
Der erwählte und bestätigte Bischof Georg zu Brixen weist den Hof- und Stadtrichter daselbst an, nach einem im bischöflichen Kammergericht beschlossenen Geding zu verfahren, mittels dessen ein früheres Hofgerichtsurteil bestätigt wird.
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Familien: Wolkenstein-Rodenegg, von, 20.9
FM-WLK 020.09 – Anweisung Bischof Georgs zu Brixen an den Hof- und Stadtrichter daselbst, 1472