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Mit Entwurf. Anna Kress war die Tochter von Caspar Kress und Catharina Kress geb. Rieter.
Entwurf. Konsens des Leonhard von Stauf und der Familie Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden für sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.11 und FM-KRE-1 25.B.12.
Entwurf. Konsens der Vormünder von Hieronymus Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden auf sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.10 und FM-KRE-1 25.B.12.
Entwurf. Ratifikation von Hieronymus Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden auf sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.10 und FM-KRE-1 25.B.11.
Entwurf in dreifacher Ausführung.
Jacob Muffel und Joachim Haller berichten aus Augsburg, dass sie den jungen Kress nicht am Böhmischen Hof unterbringen können.