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Papst Innozenz IV. überträgt dem Bischof von Clugia eine Streitsache zwischen dem Bischof von Castellum und dem Kloster Brondolo wegen einer durch ersteren, im Auftrage des päpstlichen Legaten C. de Montelongo, von der Brondolo zugehörigen Kirche St. Benedicti in Venedig geforderten Geldzahlung gegen die Brondolo
Papst Innocenz IV. beauftragt den Abt von Gaudo, Benediktinerordens, den Prior und den Erzpriester von Adri mit der Untersuchung der Beschwerde des Benediktinerklosters St. Maria de Sablo, welches von dem Cistercienserkloster Brondolo als ihm und der Cistercienserregel unterworfen, angesprochen worden, wegen seines Widerstandes gegen diese
Papst Innocenz IV. schreibt der Äbtissin und den Schwestern des Klosters der Hl. Caecilie zu Pfullingen, Konstanzer Diözese, O. S. Damiani, die Regel des Hl. Benedikt zur Nachahmung vor.