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Bestätigung des polnischen Königs Johann Casimir über eine inserierte Konzessionsurkunde Kurfürst Georg Wilhelms von Brandenburg für den Hofapotheker Clement Boltz von 1638 Oktober 25, die 1642 gegen die Ansprüche eines Konkurrenten geschützt worden war, mit notarieller Vidimierung von 1647 Dezember 17 und 1648 Juli 10