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Jodocus, Markgraf von Mähren, bewilligt der Frau Perchta, Witwe des Walther von Wilhemcze und deren Tochter Offka, eine Gemeinschaft des Besitzes in der Weise einführen zu dürfen, dass bei einem Todesfall der überlebende Teil in den vollen Besitz der Güter des Andern tritt. Datierung: "Prage
Siegler: Jost von Mähren, Markgraf von Brandenburg. Datierung: "des nechsten dijnstag nach Sant Valentin tage".
Enthält Urkunde 1413 Juni 7, über die Übernahme von Schulden des Markgrafen Jobst von Mähren durch König Wenzel: Wenczlaw, römischer König und König zu Beheim, beurkundet, es sei Erhart von der Cunstat, gesessen zu Bechin, vor ihm erschienen und habe erwiesen, daß Jobst, Markgraf zu