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Graf Johann von Sulz, kaiserlicher Hofrichter am Hofgericht zu Rottweil, beurkundet, dass vor ihm im Gericht erschienen seien Bürgermeister und Rat von Rittlingen und ihm einen Freiheitsbrief des Königs Karl für ihre Stadt vorgelegt hätten, mit der Bitte, ihren vom selbigen Briefe ein beglaubigtes Vidimus