MENÜ
Graf Johanns von Sultz, Kaiserlicher Hofmeister zu Rotwil, vidmiert einen Freiheitsbrief des Kaisers Friedrich IIIl., zu Rom, den 20. März 1452 für Bilgrim von Hoedorff zu Tüngen und seinen Bruder Itel Bilgrim ausgestellt, den Erben derselben, Caspar, Albrecht und Ontolst Bilgrim von Hödorff zu Langenstain
Graf Johann von Sulz, kaiserlicher Hofrichter am Hofgericht zu Rottweil, beurkundet, dass vor ihm im Gericht erschienen seien Bürgermeister und Rat von Rittlingen und ihm einen Freiheitsbrief des Königs Karl für ihre Stadt vorgelegt hätten, mit der Bitte, ihren vom selbigen Briefe ein beglaubigtes Vidimus
Graf Johann von Sultz, Hofrichter zu Rotwil benachrichtigt Sigmund Freiherrn zu Brandis von Vadutz, dass vor ihm im Gericht zu Rotwil, des Rats der Stadt Kempten bevollmächtigter Anwalt gegen ihn wegen gefänglicher Einziehung eines ihrer Bürger Mang Ecker und eines ausgeschriebenen Ächters Hans Schmied genannt