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Neuere Abschrift. Vlrich von Aufseß und Barbara seine Frau verkaufen mit Bewilligung ihres Schwagers und Bruders Mathes von Maspach an den Burggrafen Johanns zu Nürnberg ihren Antheil an der Veste Auffses mit allen Zugehörungen und Rechten an die Summe von Sechzehnhundert Gulden rheinischer Währung. Siegler
Abschrift, nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Johann, Burggraf zu Nürnberg, bekennt, daß er Ulrich Lichtenberg 198 fl. rh. schuldig geworden sei, und bestimmt dagegen, daß er seinen Anteil am Schloss Aufseß mit allen seinen Zugehörungen mit Ausnahme der Waldung amtmannsweise innehaben soll bis zur Tilgung
Bestätigungsurkunde König Sigmunds für Markgraf Friedrich von Brandenburg und Burggraf Johann von Nürnberg über alle Freiheiten und Rechte des kaiserlichen Landgerichts zu Nürnberg. Datierung: "Costenz an St. Jacobi abent".
Abschrift nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Johanns, Burggraf zu Nürnberg, schlichtet einen Streit zwischen dem Ritter Conrad von Aufseeß, Amtmann zum Hof, auf der einen und Frau Else, Witwe des Otto Ponpeiß auf der anderen Seite wegen des Sitzes Schönwald dahin, dass Conrad von Aufseeß
Abschrift unbekannten Datums. Ulein Rinck gelobt, nachdem ihm Johanns, Burggraf zu Nuremberg, auf Bitte ehrbarer und frommer Leute vergeben, gegen denselben nichts mehr vorzunehmen, sondern sich an freundlichen Rechten genügen lassen zu wollen, wenn er etwas zu ihm oder den seinen zu sprechen haben würde
Oswald, Graf von Truhendingen, bekennt, dass ihm Cunrad von Aufsess, Ritter, und Herman, Pfarrer zu Scawenstain, wegen des Burggrafen Johanns von Nuremberg zweihundert Gulden ausgerichtet haben, welche letzterer ihm auf kommende Fristen als Zinsen zu zahlen schuldig ist, und sagt ihm der vorgenannten Summe Geldes
Abschrift des 17. Jh., nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Friederich, Markgraf zu Brandenburg, erneuert für seinen Diener und Getreuen Albrecht von Auffsees den von seinem verstorbenen Bruder Johanns zu Nürnberg erteilten lehnsherrlichen Konsens über die Versicherung von dreitausend fl. rh. auf Wüstenstein und auf den