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Fridrich zu Bamberg, Johanns zu Wirtzburg, Bischöfe, und Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nuremberg und sein Sohn, Johanns, Markgraf zu Brandenburg, schließen auf fünf Jahre einen Vertrag zur Sicherung des Landfriedens, in welchem bestimmt wird, dass keiner den anderen bekriege, sondern dass sie