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Lehenbrief über zwei Söldengüter und zwei Weiher zu Wassermungenau, acht Gütlein, zwei Söldengüter und eine Schmiede zu Hergersbach, zwei Gütlein zu Wimpas [bei Roßtal], drei Gütlein zu Neunhof und einem Drittel des Zehnten zu Rezelsdorf.
Entwurf.
Caspar Kress und seine Hausfrau Katharina zu Nürnberg beurkunden, dass sie ihrem Sohne Christoph Kress zu Rotenburg an der Tauber 1500 Gulden zum Heiratsgut seiner Ehefrau Kunigunda Ofnerin laut (Gerichts) Heiratsbriefes vom 4. März 1510 versprochen, ihm 500 Gulden bar gegeben und danach noch 1000