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Abschrift.
Quittung des Klosters Pillenreuth über das Kostgeld in Höhe von 20 Gulden für Magdalena Kress, die Tochter von Anton Kress.
Anstatt der Auszahlung des elterlichen Erbteils erhält sie eine jährliche Auszahlung am Walpurgistag, so oft sie dessen Sonnenaufgang noch erlebt.
Vgl. FM-KRE-1 27.A.08a.