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Kupferstich-Faksimile von Schöpflin, Original 1870 bei der Belagerung Straßburgs verbrannt. Lothar III. verleiht den Bürgern von Straßburg den ausschließlichen Gerichtsstand vor dem Stadtgericht, ausgenommen bei Klagen um Erb und Eigen, die von auswärts kommen oder dahin gehen. Aus Reg. Imp. IV, 1,1 n.179: "Lothar verleiht