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König Maximilian zu Kosten für geschworene Redner, Fürkäufe, und Waidwerk und Fischen in den Gerichten um InnsbruckFM-WLK 034.6Archivale18.08.14921 AbschriftWolkenstein-Rodenegg, von
König Maximilian setzt die Kosten für die geschworenen Redner vor Gericht fest, verbietet die Fürkäufe und behält sich das Waidwerk und Fischen in den Gerichten um Innsbruck, im übrigen Land Tirol für Erzherzog Sigmund vor.