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Papst Gregor IX. nimmt das Kloster Brondolo in seinen besonderen Schutz, bestimmt, dass von der daselbst nunmehr eingeführten Cisterzienserregel nicht abgewichen werden soll, und bestätigt dem Kloster alle seine Besitzungen: den Ort, an dem das Kloster selbst liegt mit Zugehörung in Venedig, die Kirche St