HA Recherche
Bestände, Archivalien, und Teilarchivalien (Teile) 31 - 36 von 36
-
Verschreibung des Zehnten zu Vorst für Joachim Hallers Heiratsgut 1523x1524FM-KRE-1 25.B.10Archivale1523x15241 ProduktKress von Kressenstein 1
Entwurf. Konsens des Leonhard von Stauf und der Familie Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden für sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.11 und FM-KRE-1 25.B.12.
-
Verschreibung des Zehnten zu Vorst für Joachim Hallers Heiratsgut 1524FM-KRE-1 25.B.11Archivale15241 ProduktKress von Kressenstein 1
Entwurf. Konsens der Vormünder von Hieronymus Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden auf sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.10 und FM-KRE-1 25.B.12.
-
Verschreibung des Zehnten zu Vorst für Joachim Hallers Heiratsgut 1526FM-KRE-1 25.B.12Archivale15261 Produkt[?]Kress von Kressenstein 1
Entwurf. Ratifikation von Hieronymus Haller, dass Joachim Haller auf den Zehnten zu Vorst 500 Gulden auf sein Heiratsgut verschreiben darf. Vgl. FM-KRE-1 25.B.10 und FM-KRE-1 25.B.11.
-
Joachim Haller verschreibt seiner Frau Anna Kress 1800 Gulden aus beider Heiratsgüter auf verschiedene LehenstückeFM-KRE-1 25.B.13Archivale15283 ProdukteKress von Kressenstein 1
Entwurf in dreifacher Ausführung.
-
Joachim Haller quittiert die von Catharina Kress erhaltenen Zinsen von dem auf den Letten verschriebenen HeiratsgutFM-KRE-1 25.B.14aArchivale15281 Produkt[?]Kress von Kressenstein 1
-
Jobst Christoph Kress quittiert einen Teil des von seinem Vater erhaltenen HeiratsgutsFM-KRE-1 25.B.14bArchivale15.08.16311 Produkt[?]Kress von Kressenstein 1