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Kaiser Friedrich entbietet [?] dem Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg, er habe den Markgrafen Albrecht zu Brandenburg, Burggrafen zu Nürnberg, beauftragt, die gewöhnliche Judensteuer der bei ihnen und andern Orten im Reich wohnenden Juden einzunehmen. Er befehle ihnen also, dem genannten Markgrafen Albrecht in