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Besichtigung geschah im Namen des E. H. Magistrats, welcher die sämtlichen Vestenbergischen Afterlehen der Kaiserlichen Majestät an sich gebrachte.
Wobei wegen verschiedener kurz aufeinander erfolgter Fälle, nur die Hälfte des Lehengeldes begehret und bezahlt worden ist.
Darin: Austeilung der Unkosten dieser Belehnung.