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In zweifacher Ausführung.
Kaiser Karl V. erhebt Christoph Kress und dessen Bruder Georg in den erblichen Adelsstand und verleiht ihnen den Zunamen von Kressenstein. Siegler: Kaiser Karl V.
Memorial.
Das Schreiben enthält auch die Bitte um eine Kopie des Adelsbriefs.- Anmerkung im Originalfindbuch, dass es sich bei Hans Mathias Kress von Kressenstein vermutlich nicht um ein Mitglied der Nürnberger Patrizerfamilie handelt. Vgl. FM-KRE-1 23.B.30.
15 Blatt, davon 16 beschriebene Seiten, plus 1 Einlegeblatt. Kopie und Vidimus.
Notarielle Abschrift. Henricus de Thanne übergibt der Aebtissin und dem Konvent Engelthal sein Gut Uvinderuth (Windereuth, Wünricht). Zeuge: Gerold Kress. Vgl. SB-URO Perg 1270-03-22.
Nach dem Tod einer der Ernannten, soll das Amt an den jeweils Ältesten aus dem Geschlecht von Kraft Kress und Georg Kress übergehen.
Zeugen: Friz und Georg Kress.
Quittungsbrief vor Gericht erzeuget.