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Beteuerung, dass er in seinen auf hundert bis zweihundert Jahre alten Saalbüchern nichts darüber gefunden habe, dass der Sechstenhof in Hergersbach etwas zu geben schuldig sei.
Aussage, dass die Gemeinde in Wassermungenau die Schulden des Sechstenhofs in Hergersbach bei ihr anhand der alten Waben- und Weinregister und durch lebendige Kundschaft beweisen könne. Mit einem Auszug aus dem Register.