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1 Faszikel + 2 Hefte
Der Zehnt zu Hartmannshof gehörte je zur Hälfte den Familien von Kress und dem Grundherrn.
Grundabtretung des Landrichters Wilhelm Kress von Kressenstein gehörigen Scherleinsgarten zur Anlage eines Verbindungsweges vom Wöhrder Tor zum Frauentor. Vgl. FM-KRE-4 038 – Nachlass des Landrichters Georg Wilhelm Kress von Kressenstein und Verkauf des Scherleingartens auf dem Gleißbühl.