MENÜ
21 Schriftstücke. Belehnungsakte für die Vormünder der Christoph Kressischen Söhne, welche sich geweigert hatten, den gleichen Handlohn wie der verstorbene Christoph Kress zu bezahlen. Dies bis auf 70 Gulden gemässigt und da vorher ein besonderer Lehenbrief über den Uttenreuther Hof gegeben worden, solcher nebst denen