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Über die Begleichung der Schulden von Wilhelm Zcolner an die Jüdin SpruchenSB-URO Pap 1483-08-06Archivale06.08.14831 PapierurkundeUrkunden
Wilhelm Zcolner zu Steff [Marktsteft] bekennt, dass er der Jüdin Spruchen, Witwe des Juden Lipp zu Mainbernheim, 12 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung schuldet, die bis St. Martinstag ohne Zinsen bestehen sollen, darüber hinaus aber wöchentlich für jeden Gulden mit zwei alten Pfennigen verzinst werden müssen...