Ein Nachlass besteht aus archivwürdigen Unterlagen, die bei einer natürlichen Person in Verfolgung ihrer jeweiligen Aktivitäten entstanden sind. Ein Nachlass kann als Depositum (Leihgabe), durch Schenkung, oder durch Kauf ins Archiv gelangen und bildet dort meistens einen eigenen Bestand. Übergibt eine Person solche Unterlagen einem Archiv schon zu ihren Lebzeiten, bezeichnet man den Bestand einstweilen als „Vorlass“. Das Historische Archiv enthält übrigens auch Teil-Nachlässe, d.h. unvollständige Bestände einer jeweiligen Person.