Verleihung eines Gutes des Doms von Wetzlar an Weigand, Sohn des Siegfried von Nuveren
Signatur
GK-WZL 1267-08-23
Datierung
23.08.1267
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Gyselbertus, Dekan und das ganze Kapitel der Kirche von Wetflar beurkunden dass sie dem Wigandus, dem Sohne des Sifridus von Nuveren ihr Gut, welches Gyselbertus Ernezo mit seiner Ehefrau als Baumann innegehabt, einmüthig und gegen jährlichen Zins, nämlich eine Mark, einen "solidus vecturalis" und einige andere kleine Abgaben, welche derselbe G. und seine Ehefrau seiner Zeit bezahlt haben anerkennen, verliehen haben. Hiebei wurde ihm jedoch weiters zur Bedingung gemacht, jährlich am Michaelistage 4 Malter Weizen nachdem auf ihrem Getreidspeicher üblichen Maße zu verabreichen und die Grundstücke ihres Gutes seinem Versprechen durch Düngung zu verbessern. Außerdem soll bei seinem Tode das beste Pferd, mit welchem er sein Gut bebaut, wie es herkömmlich ist, als Besthaupt dem Stifte zufallen und das Gut ohne jemandes Widerspruch demselben wieder angehören. Zur Bestätigung wurden das Siegel der Kirche von Wetflar zugleich mit dem Siegel des Archipresbyter Conz von Wetflar angehängt.
Bemerkungen (öffentlich)
Legende von S2: +S CONRADI PLEBANI IN CLEN. laut Mitteilung von Prof. Struck vom 17.09.1987. Vgl. GK-WZL 1272 November 18
Physische Eigenschaften
Siegel: Hängen an, beschädigt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1267 August 23
47
Geistliche Korporationen: Wetzlar, Liebfrauenstift, 1267 August 23
GK-WZL 1267-08-23 – Verleihung eines Gutes des Doms von Wetzlar an Weigand, Sohn des Siegfried von Nuveren