Landalmosenamt
Wirkungsdaten
1524 bis nach 1806
Archivalien (veröffentlicht)
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Geschichte
Im Zeitalter der Reformation nahm der Rat der Reichsstadt Nürnberg die Aufsicht über Einhebung, Verwaltung usw. der „Almosen“ (d. h. die Armenfürsorge) in seine Hand. Insbesondere das „Reiche Almosen“ und die beiden großen Nürnberger Pfarrkirchen St. Lorenz und St. Sebald verfügten über einen ausgedehnten und zahlreichen Grundbesitz mit Einnahmen hieraus. Um diese besser verwalten zu können, untergliederte das Almosenamt bereits 1524 in ein Stadt- und ein Landalmosenamt.

Das Landalmosenamt diente der Fürsorge im Landgebiet und verwaltete nach der Reformation 1525 und Auflösung der Klöster die ehemals kirchlichen Besitzungen im Nürnberger Umland.

Ende des 18. Jahrhunderts waren dies noch 449 Höfe, 581 Güter und 372 Grundstücke in über 500 Ortschaften.

Das Landalmosenamt zog die Einkünfte aus den Besitzungen in den Gebieten der Reichsstadt Nürnberg außerhalb der Stadtmauern ein, während das Stadtalmosenamt die Einkünfte (Zinsen, Gattergelder, Legate und das Opferstockgeld) aus den Häusern und Gärten innerhalb der Stadt bezog. Das Landalmosenamt übernahm auch die Verwaltung der außerhalb gelegenen Erträge des Reichen Almosens, deren Einkünfte es dann an das Stadtalmosenamt auszahlte.

Sitz des Almosenamts war kurzzeitig das Haus des Klaus Helcher in der Schildgasse und seit 1529 das säkularisierte Augustinerkloster (Kirche: St. Veit). Der Pfleger des Landalmosenamts unterstand der Aufsicht von vier Oberalmospflegern oder Almosherren.

Das Landalmosenamt verwaltete die extra muros gelegenen Güter folgender aufgelöster bzw. aussterbender Klöster, der Kirchen und Altarpfründen:

Augustinerkloster (seit 1525)
Egidienkloster (seit 1525)
Karmeliterkloster (seit 1525)
Kartäuserkloster (seit 1525)
Katharinenkloster, Altarpfründen (seit 1533)
Klarakloster, Marienaltarpfründe (seit 1530)
Franziskanerkloster (seit 1543)
Kloster Himmelthron (Gründlach) (seit 1526)
Kirche St. Lorenz
Kirche St. Sebald
Frauenkirche (seit 1525)
die Findel
Heilig-Kreuz-Pilgerspital (seit 1532)

Ausgenommen von der Kompetenz des Landalmosenamts waren die Besitzungen der aufgehobenen Klöster Engelthal, St. Katherina, St. Klara und des Heilig-Geist-Spitals, für die jeweils eigene Ämter gebildet wurden (Pflegamt Engelthal, Katharinenamt, Klarenamt, Spitalamt). Nur Altarpfründen wurden von jenen Klöstern auch vom Landalmosenamt mitverwaltet.
Landalmosenamt