Verkauf eines jährlichen Zinses von Hermann und Nesze von Deszen an Dekan, Kapitel, Vikare und Gemeinde der Florinskirche in Koblenz
Signatur
SB-MLL A.1493-05-26
Datierung
26.05.1493
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Zinsbrief. Die Aussteller haben an Dekan, Kapitel und Vikare und Gemeinde der Florins-kirche (sente fflorynen kirchen) in Koblenz (Couelentze), diese im Namen der gemeinen presentzien und Kirche handelnd, zwei rheinische Gulden erblichen und jährlichen Zins und Rente verkauft, je Gulden zu 22 Weißpfennigen gerechnet in Geld, das Koblenz (Couelentz) gängig ist. Sicherheit bietet die Wiese der Aussteller vor scheffen portze am Eschelnbicher Weg direkt neben dem gryndell langen der Stadt gebucke aben, weiterhin der Baumgarten der Aussteller am Eschelnbicher Weg zwischen den Gärten von Heinz von Winden (Heyntze von Wynden) scheffen und Phye Beyern, ferner auf das Stück Land der Aussteller in der Bechell gelegen, direkt neben dem Grundstück der Erben des verstorbenen Klaus (Claus) Hulczscher scheffen. Sollten aus der genannten Wiese, dem Garten und dem Stück Land andere Zinsen oder Gült fällig werden, werden die Aussteller den Zins aus anderen ihrer Erbgütern zahlen. Die 50 Gulden in vorgenannter Münze und Währung haben die Aussteller von den oben genannten Herren empfangen. Die Zahlung von jährlich zwei Gulden geloben die Aussteller dem Dekan, Kapitel vnd Vikaren oder ihrem presentzien meyster rechtzeitig in der Stadt Koblenz zu zahlen. Zinstermin ist Pfingsten oder binnen acht oder 14 Tagen danach. Die Leistungsgefahr tragen die Aussteller. Wenn die Aussteller ein Jahr nicht zahlen, soll gemäß diesem Brief ein dann amtierender Schlutheiss in Montabaur dem Dekan, Kapitel, Vikaren presentien meystern oder deren Beauftragte, alle Pfänder und die genannten drei Grundstücke übergeben. Jene sind dann berechtigt, alle Pfänder zu versetzen oder zu verkaufen, um das Hauptgeld, die Zinsen und allen Schaden zu begleichen. Wenn jene in Montabaur (Monthab[uir]) vor Gericht gehen, werden sie die Aussteller nicht hindern oder dagegen an geistlichen oder weltlichen Gerichten vorgehen. Die Aussteller können jederzeit mit 50 Gulden die zwei Gulden jährlichen Zins (phennyng gulte) zurückkaufen, sofern auch der rückständige Zins und etwaiger Schaden bezahlt wird. Die Kündigungsfrist beträgt ein Viertel Jahr. Das Geld ist in Koblenz (Couelentze) zu übergeben. Die Leistungsgefahr tragen die Aussteller. Siegelung mit dem Schöffensiegel von Montabaur. Zeugen sind Lud[wig] Franck (Ffranck), Sohn des verstorbenen Peter Franck (Francken) und Henne von Melen, Schöffen in Montabaur, die auch eine Urkunde empfangen haben. Datierung: "In Cristino penthecoste".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 38 x 21 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1493 Mai 26, Montabaur
SB-MLL A.1493-05-26 – Verkauf eines jährlichen Zinses von Hermann und Nesze von Deszen an Dekan, Kapitel, Vikare und Gemeinde der Florinskirche in Koblenz