Baur, Ludwig
1811-1877
Biografische Angaben
• Gelehrtenausschuss des Germanischen Nationalmuseums. Nach einer Ausbildung zum Verwaltungsjuristen in Gießen war Baur in den Registraturen des hessischen Außenministeriums und des Ministeriums des Innern und der Justiz tätig. Direktor des Haus- und Staatsarchivs 1854. 1876 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzt. Das anschließend gegen ihn wegen verschiedener Dienstvergehen eingeleitete Verfahren führte vermutlich zu seinem Tod durch Selbstmord. Baurs Wirken als Archivar ist nicht unumstritten, so ließ er gegen durchaus vorhandenen Widerstand z. B. des Oberappellationsgerichts die hessischen Reichskammergerichtsakten weitgehend einstampfen. Auch bei weiteren Abgaben an das Darmstädter Staatsarchiv scheint Baur resolut kassiert, d. h. Akten vernichtet zu haben. Er führte 1850 für die Urkundenabteilung das „Ortsprinzip“ ein, indem er die Urkunden auf die Namen der Orte des Großherzogtums verteilte, ohne dabei deren Herkunft zu beachten. Schließlich erfolgte in den Jahren ab 1850 auch die ahistorische Umordnung aller Akten in 14 Sachabteilungen nach dem so genannten Pertinenzprinzip (Ordnung nach Betreff statt nach Herkunft bzw. Zuständigkeit). Baur gab somit dem Darmstädter Staatsarchiv die „bis heute im Kern beibehaltene innere Ordnung“. Zu seinen bleibenden Verdiensten gehört jedoch die Pubilikation „Hessische Urkunden“ (Darmstadt 1860-73), deren fünf Bände bis heute unverzichtbar sind und 1979 eine Neuauflage erlebten.
Geburtsdaten
1811-04-11
Todesdaten
1877-05-25
Beziehung zu Organisationen
Namensansetzung von
Deutsche Nationalbibliothek
Baur, Ludwig, 1811-1877, Archivar