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Die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel eröffnet dem Archidiakon der Kirche zu Placentia, dass das Kapitel der Kirche zu Regensburg in herkömmlicher Weise auf die erledigte Propstei daselbst den Fridrich von Parsberg gewählt habe, dass Papst Eugenius IV. diese Wahl bestätigt, dem Parsberger die besagte Probstei
Die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel eröffnet dem Bischof von Passau, dem Dekan zu Sct. Johannis und dem Canoniker Leonard, Propst zu Regensburg, dass das Kapitel der Kirche zu Regensburg in üblicher Weise auf die erledigte Propstei daselbst den Fridrich von Parsberg gewählt, dass Papst Eugen
Die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel eröffnet dem Bischof von Albing, dem Abt des Klosters St. Eumeran und dem Propst der Kirche St. Johannis zu Regensburg den Inhalt eines Erlasses an Propst Friedrich von Parsberg bezüglich des Streites zwischen diesem und Johannes Nicolosdorf wegen der Propstei
Die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel erlässt eine allgemeine Bekanntmachung des Inhalts: dass sie bezüglich der durch den Tod Jacob Seeburg erledigten Propstei der Kirche zu Regensburg infolge vorausgegangenen Streites des Johannes Niclosdorf und Friedrich von Parsberg, der vor dem römischen Sachwalter, Magister Peter Peregrinus, zugunsten
Die allgemeine Kirchenversammlung zu Basel eröffnet dem Probst des Klosters S. Magnus über der Brücke zu Regensburg, dass nachdem auf erfolgten Verzicht des Bischofs Friedrich von Regensburg auf die ihm durch Wahl des Capitels zugekommene Probstei daselbst, die nach herkömmlicher Weise vollzogenen Wahl des Canonikus