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Kaiser Fridrich befiehlt dem Herzog Albrecht in Bayern die Exekution eines Urteils des kaiserlichen Kammergerichts, wonach Jacob von Degenberg, Caspar Nußperger, Haymeran Nußperger, Hanns Traunberger zum Hag und Konsorten dem Hanns Closner vom Stubenberg 1.000 fl. bezahlen sollen.
Kaiser Friedrich entbietet [?] dem Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg, er habe den Markgrafen Albrecht zu Brandenburg, Burggrafen zu Nürnberg, beauftragt, die gewöhnliche Judensteuer der bei ihnen und andern Orten im Reich wohnenden Juden einzunehmen. Er befehle ihnen also, dem genannten Markgrafen Albrecht in
Kaiser Friedrich erlässt an alle Fürsten Grafen p. geistliche und weltliche Behörden seines Reichs ein Mandat, in welchem er verkündet, dass dem seit längerer Zeit eingerissenen Unfuge, dass Gold- und Silbermünzen von betrügerischen Personen aufgekauft, und sodann eingeschmolzen und geringhaltiger wieder ausgeprägt werden, eben so
Der römische Kaiser Friedrich entbietet dem Kämmerer, Rat und der Gemeinde der Reichsstadt Regensburg, dass Johannes Gessell, Kammerprokurator und Fiscal vor dem kaiserlichen Kammergericht einen Rechtsspruch erlangt, nach welchem ihre Stadt, welche sich pflichtverpotener Weise einer fremden Herrschaft unterworfen und derselben Treue gelobt, sich wieder
Gleichzeitige Abschrift.