Mandat des Kaisers Friedrich gegen Falschmünzer und Wucherer
Signatur
SB-URA 1490-01-13
Datierung
13.01.1490
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Kaiser Friedrich erlässt an alle Fürsten Grafen p. geistliche und weltliche Behörden seines Reichs ein Mandat, in welchem er verkündet, dass dem seit längerer Zeit eingerissenen Unfuge, dass Gold- und Silbermünzen von betrügerischen Personen aufgekauft, und sodann eingeschmolzen und geringhaltiger wieder ausgeprägt werden, eben so, dass mit Wechseln und Geld von Personen, die sich auf dieses Geschäft verlegen, ungebüßlicher Wucher getrieben wird. Kräftig entgegengetreten werden sollen zu diesem Ende authorisiert er seinem Kämmerer Procurator und Fiscal Johann Gässel, die Übertreter dieses Mandats in Haft und Untersuchung zu ziehen, und nach Befund Strafe über sie zu verhängen.
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Nr. 554
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1490 Januar 13
SB-URA 1490-01-13 – Mandat des Kaisers Friedrich gegen Falschmünzer und Wucherer